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China Konsulargebühren Erhöhung ab August 2015

Seit 2012 wird ihr Visumantrag für China nicht mehr durch die chinesische Botschaft oder das chinesische Generalkonsulat bearbeitet.

Anstelle der Konsularabteilungen ist ein zentraler, offizieller Serviceprovider eingerichtet worden - dieser nennt sich: Chinese Visa Application Service Center (CVASC).

Für die Verarbeitung des China Visumantrag berechnet das CVASC eine pauschale Servicegebühr zusätzlich zur Konsulargebühr. Ab August 2015 passt das CVASC nun ihre Providergebühr auf 65,45 Euro pro Pass (vormals 35,70 Euro, inkl. USt.) an.

Quelle: Botschaft der VR China, August 2015

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