Startseite / Tarifoption: Light/Classic/Flex

Was versteht die Lufthansa unter Tarifoption?

Ab Sommer hatte Swiss, ab Herbst 2015 auch Lufthansa und Austrian Airlines das neuartige Tarifoptionsmodell eingeführt. Was versteht man nun unter "Tarifoption"?

Eine "Tarifoption" ist ein Leistungs-, Service- und Tarifbedingungsbündel: Leistungen & Services können dabei z.B. Freigepäck sein, eine Tarifbedingung z.B. die Erstattbarkeit eines Flugscheins.

Das Tarifoptionsmodell der Lufthansa gilt dabei zunächst nur für die Economy Class in Europa, und unterscheidet drei Tarifoptionen:

 [Größere Version Link separates Fenster]

1. Light Tarif / Economy Class

Der neue "Basis" Tarif bietet die günstigsten Flugpreise innerhalb der Lufthansa Flugpreise, und beinhaltet im Grunde nur

- den Beförderungsanspruch von A nach B
- mit Handgepäck

2. Classic Tarif / Economy Class

Der "Classic" soll wohl der neue "Klassiker" als Tarifoption werden, er beinhaltet folgende Leistungen & Bedingungen über den Basic Tarif hinaus:

- 1 Koffer als Aufgabegepäck
- 1 Sitzplatzreservierung
- umbuchbar gegen 65 Euro in gleicher Buchungsklasse

3. Flex Tarif / Economy Class

Die Tarifoption "Flex" ist teurer als "Classic" - und soll, wie der Name schon sagt, einen "flexiblen" Flugtarif darstellen. Zusätzlich zu den "Basic" und "Classic" Leistungen zeichnet er sich eigentlich nur durch die Tarifbedingungen:

- keine Umbuchungsgebühr
- erstattbar gegen Gebühr (ab 120 Euro)
- keine Umbuchung mehr nach "No Show" mehr möglich, nur Erstattung

aus.

Quelle: http://www.lufthansa.com/de/de/Europa-Tarife-Economy-Class

Sie lesen richtig: Die Lufthansa hat den altbewährten "Economy Full Flex", im Sinne eines "unrestricted" Tarifs, ersatzlos gestrichen.

Kein Economy Full Flex mehr...

Disclaimer:

Disclaimer: Die gemachten Angaben sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert, eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit sowie Art und Umfang der Zusammenstellung der recherchierten Angaben und Informationen wird keine Haftung übernommen.  Jede Verpflichtung zum Schadenersatz – insbesondere Folgeschäden – wird ausgeschlossen.  © ITC GmbH Frankfurt, den 02. Oktober  2015

Newsletter

Aktuelle Informationen und Business Travel Insider Tipps

Newsletter an/abmelden